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Andreas Brandl
Lindenhofstrasse 32/1
5162 Obertrum am See
Fon +43 660 7742315
Fax +43 660 33 7742315
Mail info@flausen.at

 

0 Gegenstand:

0.1 Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber die Anwendbarkeit dieser AGB. Abweichende Vereinbarungen können rechtswirksam nur schriftlich getroffen werden. Diese AGB gehen allfälligen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers vor.

1 Vertragsabschluss:

1.1 Sämtliche Angebote von Andreas Brandl, Berufsfotograf (im nachfolgenden kurz genannt) sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt ausschließlich durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

1.2 wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. der Auftrag kann auch zur Gänze oder zum Teil durch Dritte ausgeführt werden. sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei.

2 Leistungen:

2.1 Der Produktionsvertrag bzw. das akzeptierte Angebot beschreibt den vereinbarten Leistungsumfang sowie die Herstellungskosten.

2.2 Die technische Durchführung sowie die künstlerische Gestaltung einer Produktion obliegt

2.3 informiert den Auftraggeber, insbesondere bei umfangreichen Projekten, regelmäßig über den jeweiligen Projektstatus.

2.4 Wenn der Auftraggeber in der Produktionsphase seine Anforderungen an das Werk ändert, dann sind Kosten für dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwand vom Auftraggeber zu entrichten. In diesem Fall informiert den Auftraggeber unverzüglich über die voraussichtlich entstehenden Zusatzkosten.

2.5 Produktionskosten die durch berechtigte Mängelrügen entstehen gehen zu Lasten von

2.6 Gefährden oder verhindern widrige Umstände wie Unwetter, Krankheit, Unfall, Equipmentschäden oder Ähnliches die Realisierung des Auftrages, bemüht sich um einen adäquaten Ersatz (Fremdleister) – ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. ist für etwaige Folgen nicht verantwortlich.

3 Mitwirkungspflicht:

3.1 Für die Erstellung des Werkes ist meist eine enge Kooperation mit dem Kunden erforderlich. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass für den Fotografieauftrag erforderliche Produkte, Aufbauten, Dekorationen, Personen etc. bei den Shootingterminen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

3.2 Wenn der Auftraggeber für die Organisation der Location zuständig ist, dann hat er alle Maßnahmen zu treffen, die die Aufnahme der vereinbarten Szenen ermöglicht.

3.3 ist nur dann für die Organisation von Location & Sets, Models etc. zuständig, wenn dies Bestandteil des Angebotes bzw. Produktionsvertrages ist.

4 Liefertermin, Abnahme:

4.1 Inhalt, Aufbau und Umfang jedes Auftrages werden von den Parteien gemeinsam detailliert besprochen und festgelegt. Der Auftraggeber hat nach Ansicht des Rohentwürfe das Recht, einmalig Änderungswünsche einzufordern. Änderungswünsche nach Erhalt der fertigen Projekts werden als neuer Auftrag behandelt und entsprechend der Preisliste von berechnet.

4.2 der Liefertermin ist bei Auftragsvergabe zu vereinbaren. Kann der Liefertermin nicht eingehalten, oder die Fertigstellung nicht durchgeführt werden, so hat nur Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

4.3 informiert den Auftraggeber über die Fertigstellung des Werkes und übermittelt dem Auftraggeber das fertige Medium. Die Abnahme ist daraufhin unmittelbar an bekannt zu geben. Erhält vom Kunden keine schriftliche Rückmeldung per Email innerhalb von 7 Tagen, gilt das Werk als abgenommen.

5 Fakturierung, Zahlungsbedingungen:

5.1 Alle Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von

5.2 Sofern nichts anderes vereinbart sind alle Rechnungen binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug behält es sich vor Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem aktuellen Basiszinssatz sowie 10 Euro Mahngebühren zu erheben.

5.3 Falls der Auftrag durch den Auftraggeber vorzeitig beendet wird, kann sämtliche bis dahin vorgenommenen Arbeiten in Rechnung stellen. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages durch Gründe, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann FLAUSEN.AT eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.

6 Urheberrechte, Copyright:

6.1 verfügt über alle erforderlichen Verwertungsrechte betreffend Vervielfältigung, Sendung, Aufführung und Leistungsschutz. Diese Verwertungsrechte werden auch von verwaltet. Auch nach Fertigstellung des Werkes.

6.2 Der Auftraggeber hat die Art der gewünschten Veröffentlichung bei Vertragsabschluß bekannt zu geben. Wenn Verwertungsrechte Dritter abgegolten werden müssen (z. Bsp. fremdes Grafik- oder Bildmaterial, Schauspieler, Models, etc.), dann sind alle dafür anfallenden Kosten vom Auftraggeber zu entrichten.

6.3 Das Roh- und Restmaterial verbleibt bei

6.4 ist berechtigt einen Copyrightvermerk und den Firmennamen zu zeigen.

7 Haftung, Mängel:

7.1 haftet ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für die vom Auftraggeber überlassenen Arbeitsmaterialien. Es ist Sache des Auftraggebers, die übergebenen Materialien zu versichern.

7.2 Mängelrügen uns sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von 7 Tagen nach Erhalt der Leistung oder Lieferung, unter gleichzeitiger Nennung der beanstandeten Sachverhalte zu erheben. Der Gewährleistungsanspruch des Auftraggebers beschränkt sich auf das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch den Auftraggeber. Hierfür ist eine angemessene Frist zu gewähren.

8 Sonstiges:

8.1 Änderungen des Produktionsvertrages bedürfen der Schriftform.

8.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Salzburg, es gilt österreichisches Recht.

8.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht beruht. In diesem Fall tritt an die Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung, die den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Das Gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

The European Commission has established a European Online Dispute Resolution platform (ODR platform). For additional information, please go to: https://ec.europa.eu/consumers/odr/